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BFH Urteil v. - I B 9/71 BStBl 1971 II S. 691

Leitsatz

Begehrt ein Steuerpflichtiger mit der Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid in einem Streitpunkt eine Erhöhung der Steuer und in einem anderen Streitpunkt eine Herabsetzung der Steuer, so sind zur Ermittlung des Streitwerts der Betrag der Erhöhung und der Betrag der Herabsetzung nicht zu saldieren, sondern zu addieren.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 691
BFHE S. 451 Nr. 102,
FAAAA-98907

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