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BGH Beschluss v. - IX ZR 73/23

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 242 BGB, § 185 ZPO, § 341 Abs 1 S 2 ZPO

Gehörsverletzung im Berufungsverfahren: Nichtbeachtung der Unwirksamkeit der öffentlichen Zustellung des erstinstanzlichen Versäumnisurteils

Leitsatz

Wird die Berufung des Beklagten gegen das den Einspruch verwerfende Urteil des Gerichts des ersten Rechtszugs mit der Begründung zurückgewiesen, dem Beklagten sei es nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Unwirksamkeit der öffentlichen Zustellung des Versäumnisurteils zu berufen, ohne dass die Voraussetzungen hierfür vorliegen, so verletzt die Entscheidung des Berufungsgerichts den Anspruch des Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Fortführung von , NJW-RR 2013, 307 Rn. 15).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:120625BIXZR73.23.0

Fundstelle(n):
Nr. 40/2025 S. 2497
BB 2025 S. 2114 Nr. 38
NJW 2025 S. 10 Nr. 38
WM 2025 S. 1608 Nr. 36
TAAAJ-98641

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