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BSG Urteil v. - B 11 AL 5/24 R

Gesetze: § 95 S 1 Nr 1 SGB 3, § 95 S 1 Nr 2 SGB 3, § 97 SGB 3, § 99 Abs 3 SGB 3

Arbeitsförderung - Kurzarbeitergeldanspruch - Homeoffice- und Außendienstmitarbeiter eines ausländischen Unternehmens - Vorliegen der betrieblichen Voraussetzungen - inländischer Betrieb - Betriebsabteilung - eigener Betriebszweck - eigene Betriebsmittel

Tatbestand

Die Beteiligten streiten nach dem in der mündlichen Verhandlung geschlossenen Vergleich nur noch über das Vorliegen eines Arbeitsausfalls und der betrieblichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld (Kug) für den Monat April 2020.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2025:120325UB11AL524R0

Fundstelle(n):
SAAAJ-98650

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