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BFH Urteil v. - VIII 1/65 BStBl 1971 II S. 729

Leitsatz

Die Aufbewahrung von Einnahmeursprungsaufzeichnungen ist nicht erforderlich, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 729
BFHE S. 34 Nr. 103,
FAAAA-98920

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