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BFH Urteil v. - V R 51/68 BStBl 1971 II S. 756

Leitsatz

Die Steuerbefreiung für Umsätze von Versicherungsvertretern aus der verwaltenden Tätigkeit für Versicherungsunternehmen nach § 4 Nr. 17 UStG 1951 in der Fassung des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom (BGBl I 1965, 156, BStBl I 1965, 107) gilt rückwirkend nur für nach dem vereinnahmte Entgelte, soweit die Umsatzsteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt worden ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 756
BFHE S. 102 Nr. 103,
MAAAA-98935

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