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BSG Urteil v. - B 4 AS 4/24 R

Gesetze: § 6b Abs 2 S 1 SGB 2, § 6b Abs 5 SGB 2, § 10 KoA-VV, § 13 KoA-VV

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch des Bundes gegen einen zugelassenen kommunalen Träger auf Erstattung rechtsgrundlos erlangter Mittel - Personalkosten für die Widerspruchssachbearbeitung im Haushaltsjahr 2008

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Bundesmitteln iHv 41 543,62 Euro, die der beklagte kommunale Träger im Haushaltsjahr 2018 als Aufwendungen für Personalkosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei der klagenden Bundesrepublik Deutschland abgerufen hat.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2025:260325UB4AS424R0

Fundstelle(n):
TAAAJ-98949

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