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BAG Urteil v. - 2 AZR 102/24 (B)

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob und gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt ihr Arbeitsverhältnis - insbesondere durch eine Kündigung der Beklagten vom 29. September 2020 zum 1. Oktober 2020 - aufgelöst wurde, damit in Zusammenhang stehende Annahmeverzugslohnansprüche sowie hilfsweise geltend gemachte Weiterbeschäftigungsansprüche.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2025:180625.U.2AZR102.24B.0

Fundstelle(n):
LAAAJ-99095

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