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BAG Urteil v. - 2 AZR 97/24 (B)

Leitsatz

Nach § 17 Abs. 2 KSchG zu konsultierende Arbeitnehmervertretungen sind nur solche, die es nach den Rechtsvorschriften oder der Praxis der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2025:180625.U.2AZR97.24B.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 2163 Nr. 38
ZIP 2025 S. 2651 Nr. 43
LAAAJ-99137

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