Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
EuGH Urteil v. - C-543/23

Gesetze: AEUV Art. 157, EUGrdRCh Art. 20, EUGrdRCh Art. 21, EUGrdRCh Art. 52, RL 1999/70/EG Paragraf 4, RL 2000/43/EG, RL 2000/78/EG

Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – EGB-UNICE‑CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge – Paragraf 4 – Lehrer, die Berufserfahrung in bestimmten Schulen erworben haben, deren Betrieb und Organisation nicht in den Zuständigkeitsbereich des Staates fallen – Unbefristete Einstellung an staatlichen Schulen – Bestimmung des Dienstalters für die Berechnung der Vergütung – Nationale Regelung, die keine Anrechnung von Dienstzeiten an bestimmten Schulen vorsieht, deren Betrieb und Organisation nicht in den Zuständigkeitsbereich des Staates fallen – Ungleichbehandlung aufgrund eines anderen Kriteriums als der Befristung oder Unbefristetheit des Arbeitsverhältnisses – Art. 20 und 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Anwendbarkeit – Keine Umsetzung des Unionsrechts

Leitsatz

Paragraf 4 der am geschlossenen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge, die im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom zu der EGB-UNICE‑CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge enthalten ist,

ist dahin auszulegen, dass

er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die für die Bestimmung des Dienstalters und der Vergütung von Lehrkräften bei ihrer unbefristeten Einstellung an einer staatlichen Schule keine Berücksichtigung derjenigen Dienstzeiten vorsieht, die zuvor von diesen Lehrern im Rahmen einer befristeten oder unbefristeten Beschäftigung an bestimmten Schulen abgeleistet wurden, deren Betrieb und Organisation nicht in den Zuständigkeitsbereich des Staates fallen, die aber nach dieser Regelung staatlichen Schulen gleichgestellt sind, obwohl diese Regelung vorsieht, dass die von an staatlichen Schulen beschäftigten Lehrern abgeleisteten Dienstzeiten, insbesondere die von Dauerbeschäftigten, bei der Festlegung ihres Dienstalters und ihrer Vergütung berücksichtigt werden.

ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2025:653

Fundstelle(n):
TAAAJ-99237

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank