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EuGH Urteil v. - C-253/24

Gesetze: EUGrdRCh Art. 31 Abs. 2, EUGrdRCh Art. 47, RL 2003/88/EG Art. 7, RL 1999/70/EG Paragraph 4, RL 1999/70/EG Paragraph 5 Nr. 1, RL 1999/70/EG Anhang

Vorlage zur Vorabentscheidung – EGB‑UNICE‑CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge – Paragraph 4 – Diskriminierungsverbot – Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf – Ehrenamtliche Richter und Staatsanwälte und Berufsrichter und ‑staatsanwälte – Paragraph 5 – Maßnahmen zur Verhinderung und Ahndung des missbräuchlichen Einsatzes aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge – Richtlinie 2003/88/EG – Art. 7 – Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub – Art. 31 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Bewertungsverfahren zur endgültigen Bestätigung in der Funktion eines ehrenamtlichen Richters oder Staatsanwalts – Kraft Gesetzes eintretender Verzicht auf Ansprüche, die sich aus der vor dem Bewertungsverfahren ausgeübten Funktion als ehrenamtlicher Richter oder Staatsanwalt ergeben – Verlust eines durch das Unionsrecht verliehenen Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub

Leitsatz

Paragraph 5 Nr. 1 der am geschlossenen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge, die im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom zu der EGB‑UNICE‑CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge enthalten ist, in Verbindung mit Paragraph 4 dieser Vereinbarung, Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung sowie Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

ist dahin auszulegen, dass

er einer nationalen Regelung zur Ahndung des missbräuchlichen Rückgriffs auf aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge entgegensteht, die den Antrag im Dienst stehender ehrenamtlicher Richter auf Teilnahme an einem Bewertungsverfahren, um bis zum Ablauf des 70. Lebensjahrs in ihrer Funktion bestätigt zu werden, von dem Erfordernis abhängig macht, auf den sich aus dem Unionsrecht ergebenden Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub in Bezug auf ihr vorher bestehendes ehrenamtliches Arbeitsverhältnis zu verzichten.

ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2025:660

Fundstelle(n):
JAAAJ-99275

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