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BFH Urteil v. - II R 27/71 BStBl 1972 II S. 61

Leitsatz

Tritt eine Kapitalgesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin in eine Kommanditgesellschaft ein, entsteht die Gesellschaftsteuer (BFH 98, 369) aus dem Wert der Kommanditanteile auch dann, wenn die Kapitalgesellschaft keine Einlage leistet und am Gewinn nicht beteiligt ist, und wenn neben ihr noch eine natürliche Person Komplementär der Kommanditgesellschaft ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 61
BFHE S. 447 Nr. 103,
PAAAA-98986

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