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BFH Urteil v. - GrS 1/71 BStBl 1972 II S. 68

Leitsatz

Die Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz im Inland, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und dort die Geschäfte der Gesellschaft führen, üben ihre persönliche Tätigkeit am Sitz der Gesellschaft im Inland aus (Art. 4 Abs. 1 DBAS, BStBl I 1959, 1006).

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 68
BFHE S. 433 Nr. 103,
JAAAA-98988

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