Link kopieren Per E-Mail teilen WhatsApp X.com Facebook LinkedIn Per App teilen Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an. oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei. Dokumentvorschau BAG Beschluss v. 20.05.2025 - 1 ABR 11/24 Gesetze: § 76 Abs 3 S 4 BetrVG, § 76 Abs 5 S 3 BetrVG, § 76 Abs 5 S 4 BetrVG, § 76 Abs 8 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 3 Abs 2 TVG, § 256 Abs 1 ZPOTariflicher Einigungsstellenspruch - Anfechtung - betriebliche Mitbestimmung - Entlohnungsgrundsätze - Regelungsermessen der Einigungsstelle - ZuleitungswilleLeitsatzEin Einigungsstellenspruch ist unwirksam, wenn der den Betriebsparteien vom Vorsitzenden der Einigungsstelle übermittelte Spruch im Vergleich zu dem von der Einigungsstelle beschlossenen nicht alle Bestandteile enthält und damit unvollständig ist.ECLI Nummer: ECLI:DE:BAG:2025:200525.B.1ABR11.24.0Fundstelle(n): Nr. 45/2025 S. 2783BB 2025 S. 2355 Nr. 41NJW 2025 S. 10 Nr. 43 WAAAJ-99505 In diesem Produkt ist das Dokument enthalten: