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BFH Urteil v. - II B 32/69 BStBl 1972 II S. 92

Leitsatz

Das Finanzgericht kann die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren nicht für notwendig erklären, wenn sein Urteil auf eine Sprungklage gegen einen auf Einspruch hin geänderten Steuerbescheid ergangen ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 92
BFHE S. 399 Nr. 103,
UAAAA-99002

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