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BFH Urteil v. - I B 32/71 BStBl 1972 II S. 127

Gesetze: VwZG § 3

Leitsatz

Eine Zustellung nach § 3 VwZG, durch die mehrere Schriftstücke verschiedenen Inhalts in einem verschlossenen Briefumschlag zugestellt werden sollen, ist unwirksam, wenn als Geschäftsnummer auf dem Briefumschlag lediglich die Steuernummer des Empfängers angegeben ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 127
BFHE S. 454 Nr. 103,
LAAAA-99018

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