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BFH Urteil v. - VI R 133/69 BStBl 1972 II S. 151

Leitsatz

Verpflegungsmehraufwendungen können pauschal als Werbungskosten anerkannt werden, wenn ein Arbeitnehmer im Anschluß an den Dienst Fortbildungsveranstaltungen an einer Verwaltungsakademie besucht. Die Regelmäßigkeit ist gegeben, wenn er während des ganzen Semesters an der Mehrzahl der Arbeitstage mehr als 12 Stunden von der Wohnung abwesend ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 151
BFHE S. 527 Nr. 103,
QAAAA-99025

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