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BFH Urteil v. - VIII R 17/66 BFHE S. 416 Nr. 103,

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 1EStG § 7 Abs. 4EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7EStG §§ 12, 21 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2

Leitsatz

Ein zur Sicherstellung der betrieblichen Stromversorgung für die Errichtung einer Trafostation gezahlter verlorener Baukostenzuschuß ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG als abnutzbares immaterielles Anlagewirtschaftsgut zu aktivieren, und zwar auch dann, wenn auch andere als der Geber des Baukostenzuschusses über die Trafostation Strom beziehen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFHE S. 416 Nr. 103,
PAAAA-99034

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