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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 6 K 1027/24

Gesetze: EStG § 13 Abs. 1 S. 1 ; EStG § 15 Abs. 2 S. 1

Zur Abgrenzung zwischen dem Vorliegen eines forstwirtschaftlichen Betriebes und Privatvermögen

Leitsatz

1. Für die Annahme eines ruhenden Forstbetriebes muss eine grundsätzliche Unternehmerinitiative vorliegen. Eine reine objektbezogene Betrachtung, d.h. nur das Vorhandensein eines potentiell bewirtschaftbaren Waldgrundstückes reicht nicht aus.

2. Grundlegend für eine Teichwirtschaft sind die Anforderungen wie Unternehmerinitiative und Unternehmerrisiko, Marktteilnahme; Gewinnerzielungsabsicht und nachhaltige Tätigkeit.

Fundstelle(n):
VAAAK-00161

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