Insolvenz eines Ehegatten: Insolvenzanfechtung von Tilgungsleistungen für das gemeinsame Hausgrundstück der Ehegatten wegen Unentgeltlichkeit ehebedingter Zuwendungen des Alleinverdienerehegatten
Leitsatz
1. Nehmen Ehegatten gemeinsam ein Darlehen zur Finanzierung eines in ihrem hälftigen Miteigentum stehenden Grundstücks auf, können Zahlungen des Schuldners auf die Darlehensverbindlichkeiten eine anfechtbare Leistung an den anderen Ehegatten enthalten, soweit der andere Ehegatte durch die Zahlung von seiner Mithaftung befreit wird und aufgrund der Zahlung lastenfreies Eigentum erwirbt.
2. Dient das Grundstück dem Wohnbedarf der Ehegatten, stellt die Befreiung des anderen Ehegatten von Darlehenszinsen eine entgeltliche Leistung dar, wenn diese unterhaltsrechtlich geschuldet ist.
3. Tilgungsleistungen sind, soweit sie zu lastenfreiem Eigentum führen, auch dann als unentgeltliche Leistungen anfechtbar, wenn dem anderen Ehegatten ein Anspruch auf Befreiung von den Darlehensverbindlichkeiten zusteht und das Grundstück von beiden Ehegatten bewohnt wird.
4. Allein der Umstand, dass die Übertragung eines Vermögensgegenstands im Rahmen einer ehebedingten Zuwendung erfolgt, stellt noch keine Gegenleistung dar, welche die Unentgeltlichkeit der Leistung im Sinne der anfechtungsrechtlichen Vorschriften ausschließt (Fortführung von , WM 2008, 1695 Rn. 9).
5. Eine ehebedingte Zuwendung des alleinverdienenden Ehegatten ist auch dann als unentgeltlich zu bewerten, wenn sie als Gegenleistung für die vom nicht erwerbstätigen Ehegatten erbrachte Haushaltsführung oder Kinderbetreuung vereinbart wird (Fortführung von , BGHZ 71, 61, 66 f.).
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2025:100725UIXZR108.24.0
Fundstelle(n): Nr. 43/2025 S. 2630 BB 2025 S. 2242 Nr. 40 DStR 2025 S. 2441 Nr. 42 DStR-Aktuell 2025 S. 8 Nr. 40 NJW 2025 S. 9 Nr. 41 WM 2025 S. 1761 Nr. 39 ZIP 2025 S. 2454 Nr. 40 ZIP 2025 S. 2743 Nr. 45 ZIP 2025 S. 2744 Nr. 45 ZIP 2025 S. 5 Nr. 39 FAAAK-00204