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BFH Urteil v. - I R 63/70 BStBl 1972 II S. 273

Leitsatz

Werden neben der Hauptkasse Sonderkassen geführt, erfordert die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung das Vorliegen von Nebenkassenbüchern (Kladden) für jede einzelne Sonderkasse. Mit seiner Vereinnahmung in die Sonderkasse ist das Entgelt dem Unternehmer zugeflossen.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 273
BFHE S. 154 Nr. 104,
EAAAA-99081

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