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LSG Hamburg Urteil v. - L 1 P 13/23 KL D

Die Kläger wenden sich gegen einen Schiedsspruch der Beklagten, mit dem Pflegesätze und Entgelte für Unterkunft und Verpflegung für ein seinerzeit von der Beigeladenen zu 1) betriebenes Pflegewohnheim für die Zeit vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 festgesetzt wurden.

Fundstelle(n):
OAAAK-00334

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