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BFH Beschluss v. - VIII R 9/25

Gesetze: FGO § 120 Abs. 2; FGO § 56; ZPO § 85 Abs. 2

Erfordernis eigenverantwortlicher Fristenkontrolle durch Berufsträger

Leitsatz

NV: Eine unverschuldete Versäumung der Revisionsbegründungsfrist liegt nicht vor, wenn der mit der Bearbeitung des Falls betraute Berufsträger am Tag des Fristablaufs tätig wird, den Ablauf der Frist bei der Bearbeitung nicht prüft und es deshalb unterlässt, an diesem Tag noch mögliche fristwahrende Handlungen auszuführen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:B.090925.VIIIR9.25.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 2262 Nr. 40
BFH/NV 2025 S. 1462 Nr. 11
DStR-Aktuell 2025 S. 14 Nr. 41
DStR-Aktuell 2025 S. 7 Nr. 40
DStZ 2025 S. 825 Nr. 22
NJW 2025 S. 8 Nr. 42
NWB-Eilnachricht Nr. 41/2025 S. 2776
NWB-Eilnachricht Nr. 41/2025 S. 2777
MAAAK-00472

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