Akteneinsicht und Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige
Leitsatz
1. Das Interesse eines Steuerpflichtigen auf Kenntnisnahme einer gegen ihn gerichteten, in den Steuerakten der Finanzbehörde befindlichen anonymen Anzeige ist im Rahmen der behördlichen Ermessensentscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht gegen die kollidierenden Geheimhaltungsinteressen des Anzeigeerstatters und der Finanzbehörde abzuwägen.
2. Beinhaltet eine anonyme Anzeige Informationen, die einen Steuerpflichtigen persönlich betreffen, liegen für ihn insoweit personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor, die grundsätzlich vom Tatbestand des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO erfasst sind.
4. Eine Finanzbehörde muss über den Inhalt einer ihr vorliegenden anonymen Anzeige gegenüber dem betroffenen Steuerpflichtigen keine Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO erteilen, wenn das Geheimhaltungsinteresse der Behörde zum Zwecke der Erfüllung ihrer Aufgaben sowie der aus § 30 AO herrührende Identitätsschutz des Anzeigeerstatters im Einzelfall höher wiegen als das Informationsinteresse des Steuerpflichtigen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2025:U.150725.IXR25.24.0
Fundstelle(n): Nr. 42/2025 S. 2546 BB 2025 S. 2261 Nr. 40 BFH/NV 2025 S. 1492 Nr. 11 DStR 2025 S. 2253 Nr. 39 DStR 2025 S. 2261 Nr. 39 DStR-Aktuell 2025 S. 7 Nr. 39 DStRE 2025 S. 1270 Nr. 20 DStZ 2025 S. 826 Nr. 22 NJW 2025 S. 10 Nr. 41 NJW 2025 S. 3378 Nr. 46 NJW 2025 S. 3384 Nr. 46 NWB-Eilnachricht Nr. 40/2025 S. 2712 NWB-Eilnachricht Nr. 40/2025 S. 2713 EAAAK-00479