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BFH Urteil v. - VIII R 97/69 BStBl 1972 II S. 314

Gesetze: EStG § 7b

Leitsatz

Die erhöhte AfA nach § 7b EStG steht in der Regel dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer auch dann zu, wenn er sich zum Zwecke der Erbauseinandersetzung verpflichtet, ein von ihm aus eigenen Mitteln zu errichtendes Wohnhaus einem Miterben zunächst zur Nutzung zu überlassen und erst 15 Jahre später zu übereignen.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 314
BFHE S. 325 Nr. 104,
IAAAA-99100

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