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BGH Beschluss v. - StB 42/25

Gesetze: Art 1 Abs 1 Buchst k KonsÜbk Wien, Art 33 KonsÜbk Wien, § 110 Abs 1 StPO, § 110 Abs 3 StPO

Leitsatz

Die für Verteidigungsunterlagen geltenden Erwägungen, wonach eine Durchsicht vorläufig sichergestellter Gegenstände zulässig ist, wenn nicht offensichtlich ist, dass es sich um Verteidigungsunterlagen handelt, sind auf den Umgang mit konsularischen Archiven und Schriftstücken zu übertragen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:030925BSTB42.25.0

Fundstelle(n):
NJW 2025 S. 10 Nr. 43
NJW 2025 S. 3516 Nr. 48
NJW 2025 S. 3519 Nr. 48
XAAAK-00545

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