Durchsuchung und Beschlagnahme: Zulässigkeit vorläufiger Durchsicht von konsularischen Archiven und Schriftstücken
Leitsatz
Die für Verteidigungsunterlagen geltenden Erwägungen, wonach eine Durchsicht vorläufig sichergestellter Gegenstände zulässig ist, wenn nicht offensichtlich ist, dass es sich um Verteidigungsunterlagen handelt, sind auf den Umgang mit konsularischen Archiven und Schriftstücken zu übertragen.
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2025:030925BSTB42.25.0
Fundstelle(n): NJW 2025 S. 10 Nr. 43 NJW 2025 S. 3516 Nr. 48 NJW 2025 S. 3519 Nr. 48 XAAAK-00545