Arbeitsförderung - Kurzarbeitergeldanspruch - Anzeige des Arbeitsausfalles - Unterbrechung des Bezuges von Kurzarbeitergeld für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten bei noch nicht vollständig ausgeschöpfter Bezugsdauer - neuer Leistungsfall
Leitsatz
Nach dreimonatiger Unterbrechung des Kurzarbeitergeldbezugs müssen, auch wenn die höchstmögliche Bezugsdauer noch nicht erschöpft war, für einen weiteren Anspruch auf Kurzarbeitergeld alle Anspruchsvoraussetzungen einschließlich der Arbeitsausfallanzeige erneut vorliegen.