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BFH Urteil v. - VIII R 46/66 BStBl 1972 II S. 357

Leitsatz

Wird ein Gewerbebetrieb im ganzen verpachtet, so erlischt in der Regel die werbende Tätigkeit des Verpächters. Der Wert der verpachteten Wirtschaftsgüter ist daher dem Einheitswert des gewerblichen Betriebes des Pächters hinzuzurechnen.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 357
BFHE S. 358 Nr. 104,
UAAAA-99122

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