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BGH Urteil v. - X ZR 112/23

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 2 845 115 (Streitpatents), das am 1. Mai 2013 unter Inanspruchnahme einer dänischen Priorität vom 2. Mai 2012 angemeldet worden ist und ein Kabelchipsystem betrifft.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:190825UXZR112.23.0

Fundstelle(n):
EAAAK-00774

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