Recht der Bundesnetzagentur zur Veröffentlichung von Entscheidungen: Veröffentlichung einer Untersagungsverfügung gegen einen Gastlieferanten - Pressemitteilung der Bundesnetzagentur
Leitsatz
Pressemitteilung der Bundesnetzagentur
Die in das Ermessen der Regulierungsbehörde gestellte Befugnis zur Veröffentlichung von Entscheidungen umfasst auch eine Veröffentlichung in zusammengefasster Form sowie die namentliche Nennung des betroffenen Unternehmens (hier: Bekanntgabe einer Untersagungsverfügung durch Pressemitteilung).
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2025:170625BENVR10.24.0
Fundstelle(n): BB 2025 S. 2369 Nr. 42 NJW-RR 2025 S. 1506 Nr. 24 NJW-RR 2025 S. 1512 Nr. 24 WM 2025 S. 1839 Nr. 41 wistra 2025 S. 3 Nr. 7 ZAAAK-00780