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BFH Urteil v. - VII R 23/23

Gesetze: Verordnung (EG) Nr. 91/2009 Art. 1 Abs. 4; Durchführungsverordnung (EU) 2016/278 Durchführungsverordnung (EU) 2016/278 Art. 2; ZK Art. 201 Abs. 1 und 2; ZK Art. 220 Abs. 1; ZK Art. 221 Abs. 3 und 4; AO § 169 Abs. 2 Satz 2 und 3

Nacherhebung von Antidumpingzoll trotz Aufhebung der Maßnahme

Leitsatz

NV: Die Aufhebung einer Antidumpingmaßnahme durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/278 entfaltet keine Rückwirkung. Antidumpingzölle, die während der Geltung der später aufgehobenen Maßnahme entstanden sind, können auch nach deren Aufhebung nacherhoben werden (Anschluss an Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union Autoridade Tributária e Aduaneira vom  - C-412/22, EU:C:2024:855).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.080425.VIIR23.23.0

Fundstelle(n):
XAAAK-00908

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