Zur Besteuerung der Einlösung eines Gold-Warrants als sonstige Kapitalforderung
Leitsatz
1. Eine sonstige Kapitalforderung ist nicht deshalb zu verneinen, weil der Forderungsinhaber das Recht hat, wahlweise die Erfüllung in anderer Weise als in Geld verlangen zu können. Übt der Inhaber das Erfüllungswahlrecht aus, liegt darin noch kein steuerbarer Vorgang.
2. Wird eine verbriefte Kapitalforderung vereinbarungsgemäß in anderer Weise als durch die Zahlung von Geld erfüllt, fällt auch dieser Vorgang unter den Begriff der Einlösung.
Fundstelle(n): Nr. 42/2025 S. 2537 BB 2025 S. 2467 Nr. 43 DStR 2025 S. 2361 Nr. 41 DStR 2025 S. 2366 Nr. 41 DStRE 2025 S. 1331 Nr. 21 NWB-Eilnachricht Nr. 42/2025 S. 2840 NWB-Eilnachricht Nr. 42/2025 S. 2841 WPg 2025 S. 1302 Nr. 22 HAAAK-00922