Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - III R 88/70 BStBl 1972 II S. 427

Leitsatz

Die für die Revisionsschrift und Revisionsbegründungsschrift notwendige eigenhändige Unterschrift des Rechtsmittelführers oder des Prozeßbevollmächtigten erfordert die handschriftliche Unterzeichnung mit dem vollen Namen; die Abzeichnung mit offensichtlich nur einzelnen Buchstaben des Namens - sog. Paraphe - genügt nicht.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 427
BFHE S. 497 Nr. 104,
GAAAA-99144

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank