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Finanzgericht Düsseldorf  Beschluss v. - 11 V 170/25 A(GE)

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 2b Satz 6; GrEStG § 3 Nr. 3 Satz 1; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1

Grunderwerbsteuer; Änderung des Gesellschafterbestands bei grundbesitzender GmbH – Rechtsträgerwechsel durch quotenwahrende Erbauseinandersetzung – Privilegierung als Erwerb von Anteilen von Todes wegen nach § 1 Abs. 2b Satz 6 GrEStG

Leitsatz

Bei summarischer Prüfung für Zwecke der Aussetzung der Vollziehung sind auch die Anteilserwerbe durch quotenwahrende Erbauseinandersetzung von zuvor der Erbengemeinschaft zuzurechnenden Anteilen an einer grundbesitzenden GmbH als Erwerb von Anteilen von Todes wegen nach § 1 Abs. 2b Satz 6 GrEStG anzusehen, der bei der Ermittlung des Vomhundertsatzes für eine grunderwerbsteuerbare Änderung des Gesellschafterbestands außer Betracht bleibt.

Fundstelle(n):
BAAAK-01011

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