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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 14 K 1478/22 L,H(L) EFG 2025 S. 1443 Nr. 20

Gesetze: EStG § 8 Abs. 1; EStG § 8 Abs. 2 Satz 2; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1

Private Pkw-Nutzung durch beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer – Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und vGA

Leitsatz

Fehlt es an einer im Voraus getroffenen klaren und eindeutigen Gestattung der Privatnutzung eines dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH für betriebliche Fahrten zur Verfügung gestellten gesellschaftseigenen Pkw, kann eine etwaige unentgeltliche Privatnutzung des PKW aufgrund ihrer Veranlassung durch das Beteiligungsverhältnis allenfalls zu einer vGA führen und nicht im Wege eines Lohnsteuer-Haftungsbescheides für auf der Grundlage einer konkludenten Überlassungsvereinbarung zugeflossenen Arbeitslohn geltend gemacht werden (Abgrenzung zum , BStBl 2012 II S. 266).

Fundstelle(n):
DStZ 2025 S. 699 Nr. 19
EFG 2025 S. 1443 Nr. 20
FAAAK-01014

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