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BGH Urteil v. - I ZR 11/20

Gesetze: Art 5 Abs 5 S 1 EGRL 29/2005, Anh 1 Nr 20 EGRL 29/2005, § 3 Abs 3 UWG vom , § 3 Abs 3 Anhang Nr 20 UWG, § 3 Abs 3 Anhang Nr 21 UWG vom , Art 267 Abs 1 Buchst b AEUV, Art 267 Abs 3 AEUV

Vorlagefrage an EuGH zum Begriff der Kostenfreiheit bei Bezahlung eines Nutzers mit personenbezogenen Daten - Kostenlose Registrierung

Leitsatz

Kostenlose Registrierung

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Nr. 20 des Anhangs I in Verbindung mit Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken; ABl. L 149 vom , S. 28, 36) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Erfasst der Begriff der "Kosten" im Sinne von Nr. 20 des Anhangs I in Verbindung mit Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG auch die Preisgabe personenbezogener Daten und Einwilligung in ihre Nutzung zu kommerziellen Zwecken?

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:250925BIZR11.20.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 2369 Nr. 42
NAAAK-01059

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