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BGH Beschluss v. - VIII ZR 262/24

Gesetze: § 574 Abs 1 S 1 BGB, Art 103 Abs 1 GG, § 286 ZPO, § 412 ZPO

Verletzung rechtlichen Gehörs eines auf Räumung verklagten Mieters bei Geltendmachung einer unzumutbaren Härte; Anforderungen an Sachverständigengutachten

Leitsatz

Das Gericht verletzt den Anspruch des auf Räumung verklagten Mieters auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG), wenn es das Vorliegen der geltend gemachten unzumutbaren Härte im Sinne von § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB auf der Grundlage unvollständiger, unzureichender und in sich widersprüchlicher - teils für den Mieter günstiger - Ausführungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen ohne die gebotene weitere Beweiserhebung und zudem unter Inanspruchnahme nicht gegebener eigener Sachkunde verneint.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:260825BVIIIZR262.24.0

Fundstelle(n):
NJW 2025 S. 8 Nr. 43
TAAAK-01070

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