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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 18 R 929/22

Die Beteiligten streiten über die teilweise Aufhebung des Rentenbescheides und die Rückforderung von Rentenzahlungen nach Gewährung einer russischen Rente durch den ausländischen Versicherungsträger.

Fundstelle(n):
HAAAK-01116

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