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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 9 SO 351/23

Die Klägerin begehrt als Prozessstandschafterin einer Erbengemeinschaft ihres am 00.00.0000 verstorbenen Vaters von der Beklagten als dessen Sozialhilfeträger Unterkunftskosten iHv 550 € monatlich für den Zeitraum 00.00.0000 bis 00.00.0000.

Fundstelle(n):
RAAAK-01117

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