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BAG Urteil v. - 1 AZR 120/24

Gesetze: § 77 Abs 3 S 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 77 Abs 3 S 2 BetrVG

Tarifliche Regelungssperre - Mitbestimmung des Betriebsrats

Leitsatz

Eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung, nach der ein tarifgebundener Arbeitgeber den Arbeitnehmern künftig keine Freistellung von der Arbeitspflicht für eine Frühstückspause während der Arbeitszeit mehr gewährt, enthält keine Änderung eines betrieblichen Entlohnungsgrundsatzes und unterliegt damit nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2025:200525.U.1AZR120.24.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 2483 Nr. 43
NJW 2025 S. 10 Nr. 46
ZAAAK-01217

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