Tarifliche Regelungssperre - Mitbestimmung des Betriebsrats
Leitsatz
Eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung, nach der ein tarifgebundener Arbeitgeber den Arbeitnehmern künftig keine Freistellung von der Arbeitspflicht für eine Frühstückspause während der Arbeitszeit mehr gewährt, enthält keine Änderung eines betrieblichen Entlohnungsgrundsatzes und unterliegt damit nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats.
Fundstelle(n): Nr. 51/2025 S. 3187 Nr. 7/2026 S. 396 Nr. 7/2026 S. 396 BB 2025 S. 2483 Nr. 43 BB 2025 S. 3003 Nr. 51 BB 2025 S. 3008 Nr. 51 NJW 2025 S. 10 Nr. 46 ZAAAK-01217