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BFH Urteil v. - VI R 2/23

Gesetze: AO i.d.F. der Streitjahre § 87a Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1; AO § 110 Abs. 1 und Abs. 2; AO § 355 Abs. 1 Satz 1; FGO § 52a Abs. 5 Satz 2

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kein Erfordernis der Anforderung einer Lesebestätigung bei Übersendung eines Einspruchs per E-Mail

Leitsatz

Wird ein Einspruch per E-Mail eingelegt, so ist das Unterlassen der Anforderung einer Empfangs- oder Lesebestätigung ohne Einfluss auf das Verschulden der Fristversäumnis im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.290425.VIR2.23.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 2389 Nr. 42
DStR 2025 S. 2371 Nr. 41
DStRE 2025 S. 1333 Nr. 21
NJW 2025 S. 3317 Nr. 45
NJW 2025 S. 3320 Nr. 45
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2025 S. 2906
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2025 S. 2907
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2025 S. 840
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2025 S. 840
MAAAK-01269

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