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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 15 K 98/24

Gesetze: AO § 309

Ermessensfehler bei Abwägungen hinsichtlich des Erlasses einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung

Leitsatz

Ist es dem Finanzamt nach allgemeinen Grundsätzen unmöglich, Ermessenserwägungen anzustellen, so ist ein Ermessensfehler nur anzunehmen, wenn Anlass zu konkreten Ermessenserwägungen bestand.

Fundstelle(n):
UAAAK-01489

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