Zulässigkeit der Bewerbung eines Kaffeeprodukts mit Preisermäßigung - Jacobs Krönung
Leitsatz
Jacobs Krönung
1. Nach § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Satz 2 PAngV muss der zur Angabe eines Gesamtpreises Verpflichtete bei Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware den niedrigsten Gesamtpreis, den er für das beworbene Produkt innerhalb der letzten 30 Tage vor Anwendung der Preisermäßigung angewandt hat, in einer für den angesprochenen Verbraucher eindeutigen, klaren und verständlichen Weise angeben.
2. In Fällen der Verletzung des § 11 Abs. 1 PAngV ist die Unlauterkeit einer geschäftlichen Handlung nach §§ 5a und 5b UWG und nicht nach § 3a UWG zu beurteilen (Fortführung von , GRUR 2022, 1163 [juris Rn. 60] = WRP 2022, 977 - Grundpreisangabe im Internet; Urteil vom - I ZR 17/22, BGHZ 237, 1 [juris Rn. 65] - Aminosäurekapseln, jeweils mwN).
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2025:091025UIZR183.24.0
Fundstelle(n): BB 2025 S. 2433 Nr. 43 NJW 2025 S. 9 Nr. 44 ZIP 2025 S. 4 Nr. 43 BAAAK-01653