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LSG Bayern Urteil v. - L 17 U 324/19

Der Kläger und Berufungskläger (nachfolgend: Kläger) begehrt die Anerkennung des Ereignisses vom 08.10.2016 als Arbeitsunfall nach § 8 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII).

Fundstelle(n):
OAAAK-01760

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