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LSG Bayern Urteil v. - L 7 BA 24/24

Streitig ist der sozialversicherungsrechtliche Status des Klägers in seiner Tätigkeit als Slow Motion Operator/Highlight Editor für die Beigeladene in der Zeit vom 10.10.2016 bis 27.1.2020 und das Bestehen von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2025 S. 10 Nr. 36
NWB-Eilnachricht Nr. 38/2025 S. 2591
NWB-Eilnachricht Nr. 38/2025 S. 2591
WAAAK-01766

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