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LSG Bayern Urteil v. - L 9 EG 1/23

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin Anspruch auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) für den am 28.09.2021 geborenen Sohn A B hat, insbesondere ob der Anspruchsausschluss wegen Einkommensüberschreitung von 300.000 Euro gemäß § 1 Abs. 8 BEEG in der seit dem 01.09.2021 geltenden Fassung und die Beschränkung des Elterngeldes auf den Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich verfassungswidrig sind.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2025 S. 9 Nr. 31
XAAAK-01770

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