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LSG Bayern Urteil v. - L 5 KR 301/22

Der Kläger begehrt von der Beklagten Kostenerstattung für ein Pflege- bzw. Kinderkrankenbett, das er dem bei der Beklagten krankenversicherten A (Versicherter) nach Verpflichtung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gewährte.

Fundstelle(n):
PAAAK-01777

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