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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 10 KR 383/24

Die Klägerin begehrt die Erstattung der Kosten für die Entnahme und Kryokonservierung von Eizellen i.H.v. (noch) 3.985,30 €.

Fundstelle(n):
TAAAK-01793

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