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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 9 SO 177/24

Der Kläger begehrt Kostenerstattung iHv 11.530 € für ein Rollstuhlfahrrad mit E-Antrieb (Opair), das er sich am 15.03.2022 selbst beschafft hat.

Fundstelle(n):
DAAAK-01794

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