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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 4 VE 10/22

Gesetze: StrRehaG § 25 Abs. 2 Nr. 1; HHG § 10 Abs. 4; SGB X § 48; HHG § 4 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

War die Betroffene zu Beginn der in der DDR rechtstaatswidrig erlittenen Haft bereits 25 Jahre alt, kann nach den aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkennntissen nicht die Haft die bestehende Persönlichkeitsstörung hervorgerufen haben. Typisch für die Diagnose der "kombinierten Persönlichkeitsstörung" ist eine entsprechende Disposition durch Belastungen in Kindheit und Jugend sowie ein Ausbrechen der Erkrankung im Erwachsenenalter, wenn das Kompensationsvermögen versagt.

Fundstelle(n):
YAAAK-01803

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