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BFH Urteil v. - I R 15/70 BStBl 1972 II S. 634

Gesetze: GmbHG § 50GmbHG § 61 Abs. 2

Leitsatz

Die Möglichkeit, daß im Falle der Betriebsaufspaltung der Alleininhaber des Besitzunternehmens, der mit 90,91 v.H. an der Betriebsgesellschaft beteiligt ist, seinen Willen in der Betriebsgesellschaft nicht durchzusetzen vermag, ist nur gegeben, wenn die Geltendmachung von Minderheitsrechten der Mitgesellschafter (§ 50, § 61 Abs. 2 GmbHG) oder tatsächliche wirtschaftliche Zwänge die Durchsetzbarkeit ausschließen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 634
BFHE S. 495 Nr. 105,
VAAAA-99233

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